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Sterbegeld für Beamte

Sterbegeld für Beamte Beamte sind durch das Beamtenversorgungsgesetz abgesichert. Das gilt auch im Falle ihres Todes. Hinterbliebene haben ein Anrecht auf Sterbegeld, wissen aber oft nicht, wer Ansprüche anmelden darf, was ihnen zusteht oder wie sie an das Geld kommen. Dieser Beitrag liefert die Antworten

Weiterführende Ratgeber: Sterbegeldversicherung

Hier erfährst du:
  • So hoch ist das Sterbegeld
  • So beantragst du die Auszahlung
  • steuerliche Behandlung von Sterbegeld
  • Witwengeld und Waisengeld erklärt

Direkt zu den Top-Themen: Beamtenwitwe, Versteuerung, Beamtenversorgung, Nachlass

Der Nachlass – so werden Hinterbliebene versorgt

Sterbegeld für Beamte ist eine Versorgung ihrer Hinterbliebenen im Todesfall. Im Prinzip funktioniert das Beamtenversorgungsrecht für die Hinterbliebenen analog zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei erhalten

  • die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner das Witwen- oder Witwergeld
  • Kinder eines verstorbenen Beamten erhalten Waisengeld

Die Hinterbliebenenversorgung für Beamten ist komplex. Sie setzt sich aus fünf verschiedenen Bausteinen zusammen. Zwei davon kennst du schon, das Witwer-/Witwengeld und das Waisengeld. Die anderen drei sind diese:

  • Bezüge für den Sterbemonat
  • das Sterbegeld
  • Unterhaltsbeitrag

Damit du den Unterschied dieser fünf verschiedenen Bausteine überblickst, erläutern wir dir die Begriffe und erklären, was dahintersteckt.

BausteinErklärung
Bezüge für den SterbemonatDie Bezüge für den Sterbemonat sind gleichzusetzen mit einem Monatsgehalt. Diese werden voll ausgezahlt und gehen an die Erben.
SterbegeldDie Beamtenwitwe oder der Witwer eines Beamten erhält das Sterbegeld. Dieses beläuft sich auf das Zweifache der Bezüge. Die Bezüge können dabei

  • Anwärterbezüge,
  • Ruhegehalt oder
  • das normale Monatsgehalt sein.
  • Auch ein Unterhaltsbeitrag gilt als Dienstbezug.

Ausgezahlt wird der Betrag in einer Summe. Übertragen auf die gesetzliche Rentenversicherung entspricht das der gesetzlich garantierten Weiterzahlung der Rente eines Verstorbenen für drei Monate. Das Sterbegeld dient dazu, die Beerdigung zu organisieren und die entstehenden Kosten davon zu begleichen.

Witwen-/WitwergeldGrundsätzlich musst du wissen, dass du nur dann Anspruch auf Witwen- oder Witwergeld hast, wenn die Lebenspartnerschaft oder die Ehe mindestens zwölf Monate Bestand hatte. Diese Vorschrift gilt für Ehen, die nach dem 31.12.2001 geschlossen wurden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass eine sogenannte Versorgungsehe eingegangen wird, die in erster Linie zum Ziel hat, dass Witwengeld oder Witwergeld zu bekommen. Ausnahmen gelten, wenn

  • die Ehe ohne Kinder geblieben ist und
  • die Ehe erst nach Eintritt in den Ruhestand geschlossen wurde und
  • der Beamte zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits älter als 65 Jahre war.

Die Höhe des Witwen- bzw. Witwergeldes liegt bei 55 %. Ausnahmen gelten für Hinterbliebene Ehepartner, deren Ehen vor dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurden und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Tipp: Es gibt einige Ausnahmen und Sonderregelungen, was die Höhe und den Anspruch auf Witwen- und Witwergeld angeht. Es ist ratsam, im Zweifel einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen.
WaisengeldDas Waisengeld unterscheidet in Vollwaisen und Halbwaisen. Vollwaisen, also Kinder, bei denen beide Eltern gestorben sind, erhalten 20 % des Ruhegehalts des verstorbenen Beamten. Halbwaisen bekommen 12 %. Der Bezug gilt für alle, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwischen dem 18. und dem 27. Lebensjahr gibt es auf Antrag Geld. Auch hier gilt: Im Zweifel einen Anwalt fragen, um die Höhe des zustehenden Betrages zu erfahren.
UnterhaltsbeitragDer Unterhaltsbeitrag gilt in den Fällen, in dem eine Ehe erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres nach Eintritt in den Ruhestand des Beamten geschlossen wurde. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Ehe und auch nach dem Altersunterschied der Eheleute. Außerdem können auch schon längst geschiedene Ehepartner Unterhaltsbeitrag erhalten. Du siehst, Unterhaltsbeitrag ist ein sehr spezieller Bereich, der sich nicht in drei Worten erklären lässt. Hier hilft ein Blick in § 22 Beamtenversorgungsgesetz.

Beamtenversorgung – welche gesetzliche Grundlage gibt es für Beamten-Sterbegeld?

Die gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften für Beamten-Sterbegeld finden sich im Beamtenversorgungsgesetz, kurz auch BeamtVG genannt. Es regelt die Versorgung sämtlicher Beamten, egal ob sie beim Bund, beim Land, in einer Gemeinde, in einem Gemeindeverband oder in irgendeiner beliebigen Körperschaft oder Anstalt bzw. Stiftung des öffentlichen Rechts tätig sind.

Das Beamtenversorgungsgesetz greift in allen Ländern, die keine eigenen Regelungen eingeführt haben. Das bedeutet, es gibt Bundesländer, die das bislang noch nicht getan haben und es gibt Bundesländer, die bereits eigene Gesetze eingeführt haben. Diese orientieren sich allerdings stark an dem Bundes-Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG.

Es gilt der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Im Klartext heißt das: Wenn sich die Landesnorm und die Bundesnorm widersprechen, hat das, was in der Bundesnorm steht, Vorrang!

Versteuerung – so verhält es sich mit der Steuer beim Sterbegeld für Beamte

Das Sterbegeld gemäß Beamtenversorgungsgesetz lässt sich steuerlich betrachtet ins Einkommensteuergesetz einsortieren. Es ist von der Sache her eine Notbestandsbeihilfe und ist vergleichbar mit einer Beihilfe, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in bestimmten Krankheit-oder Unglücksfällen zuwendet. Eine solche Notstandsbeihilfe ist steuerfrei. Grundlage hierfür ist § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz. In der dazugehörigen Lohnsteuerrichtlinie R. 3.11 ist ausdrücklich folgendes formuliert:

„Steuerfrei sind Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen (…) an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts aufgrund von Beihilfevorschriften (Beihilfegrundsätzen) oder Unterstützungsvorschriften (Unterstützungsgrundsätzen) des Bundes oder der Länder oder von entsprechenden Regelungen.“

Damit ist auch das Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz gemeint!

Tipp: Obwohl das Sterbegeld nicht steuerpflichtig ist, muss es in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden! Es wird zwar nicht besteuert, aber ist aber meldepflichtig!

Brauchen Beamte eine Sterbegeldversicherung?

Ob ein Beamter eine Sterbegeldversicherung braucht, ist eine sehr persönliche Frage. Am Ende des Tages geht es darum, ob das Geld, was die Hinterbliebenen beim Tod des Beamten oder der Beamtin bekommen, ausreicht, um die Bestattung zu organisieren und damit alle anfallenden Kosten zu begleichen.

Falls das Risiko besteht, dass die Hinterbliebenen – aus welchen Gründen auch immer – mit der Organisation der Bestattung überfordert sind, dann ist einer privat abgeschlossenen Sterbegeldversicherung sinnvoll. Sie kann zum Beispiel im Rahmen einer Bestattungsvorsorge direkt auf ein Bestattungsinstitut übertragen werden, dass sich um alles Nötige kümmert.

FAQs

Wie bekomme ich das Sterbegeld und wo kann ich es beantragen?

Ein Antrag auf Sterbegeld ist bei der zuständigen Versorgungskasse zu stellen. Wenn du die nicht kennst, rufst du am besten die Behörde, Körperschaft oder Stiftung an, bei der dein verstorbener (Ehe-) Partner gearbeitet hat.

Warum bekommen Beamte zusätzlich Sterbegeld?

Im Grunde genommen ist das Sterbegeld keine zusätzliche Leistung, wenn man es im Vergleich zu den Rentenbezügen der gesetzlichen Versicherung betrachtet. Wer nämlich in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dessen (Ehe) Partner bekommt ebenfalls für einen gewissen Zeitraum (drei Monate) die Rentenbezüge weiter ausbezahlt. Beamte sind durch das Sterbegeld nicht besser gestellt, als Angestellte, sondern werden vergleichbar behandelt.

Gibt es Besonderheiten oder Einschränkungen bei Gutverdienern?

Früher bekamen Hinterbliebene von verstorbenen Beamten besondere Bezüge, um die Kosten für die Beerdigung zu decken. An diese Stelle ist nun die gesetzliche Regelung getreten. In einigen Bundesländern gibt es hierzu Sonderregelungen. Zielsetzung des Gesetzgebers war es, Beihilfen nur noch auf die Beamten einzugrenzen, die verhältnismäßig geringe Bezüge haben. Die Beihilfe wurde deshalb generell gekürzt. Wenn zum Beispiel eine private Sterbegeldversicherung mehr als 1.500 € Sterbegeld ausgezahlt, dann erfolgt eine Kürzung der Beihilfen auf 1.300 €. Auch hierzu gibt es unterschiedliche Regelungen, die je nach Bundesland und Situation im Einzelfall zu prüfen sind.

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