Asstel Sterbegeldversicherung
- Max. Sterbegeld 15.000 €
- Frühes Eintrittsalter von 3 Jahren
- Auszahlung ab 102. Lebensjahr
- Ab dem 85. Lebensjahr beitragsfrei
- bei Pflegefall keine automatische Beitragsfreistellung
- Sehr lange Wartezeit von 36 Monaten
- Keinerlei Beratung zur „Todesfallvorsorge“
- Mindestabsicherung 5.000 €
Leistungen:
Altersbegrenzungen:
Service:
Fazit: kein optimales Angebot
okay
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Die in Köln ansässige Asstel fungiert als Direktversicherer der Gothaer Versicherungsgruppe. Ihre Zielgruppe sind private Haushalte. Mit Ausnahme der Krankenvollversicherung bietet die Asstel das komplette Produktportfolio für private Versicherungsnehmer. Die Gothaer führte ihre Direktvertriebstochter im Jahr 1997 am Markt ein. Inzwischen betreut sie bundesweit über 500.000 Kunden. Die Gothaer Versicherungsgruppe selbst blickt auf eine Erfahrung von fast 200 Jahren zurück und gehört zu den führenden Versicherungsunternehmen in Deutschland. Mit der Einführung der Asstel zielen die Kölner auf die kontinuierliche Zunahme bei Online-Abschlüssen gerade bei jüngeren Personen.
Die Tarife der Asstel Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung der Asstel zeichnet sich durch ein extrem schlankes Konzept aus. Für den Versicherungsnehmer steht ein Tarif zur Verfügung, der auf Gesundheitsfragen verzichtet. Die Wartezeit bis zum Anspruch auf das voll vereinbarte Sterbegeld beträgt 36 Monate. Tritt der Tod der versicherten Person in dieser Zeit ein, erhält der Begünstigte die bis dahin eingezahlten Beiträge. Resultiert der Tod durch einen Unfall, wird der vereinbarte Betrag gezahlt. Das Sterbegeld von maximal 15.000 € ist im oberen Mittelfeld angesiedelt. Die Mindestabsicherung ist bei 5.000 € angesetzt. Der Abschluss eines Vertrages ist frühestens ab dem dritten Lebensjahr möglich, spätestens mit 75 Jahren.
- Das Sterbegeld ist zwischen 5.000 € und 15.000 € frei wählbar
- Es fällt keine Gesundheitsprüfung an, die Wartezeit beträgt allerdings 36 Monate
- Das Sterbegeld wird bei Unfalltod während der Wartezeit in voller Höhe gezahlt, andernfalls die bis dahin gezahlten Beiträge
- Ab 3 bis 75 Jahre
- Der Vertrag wird ab einem Alter von 85 beitragsfrei geführt, mit dem Alter von 102 kommt er auf jeden Fall zur Auszahlung
- Eine Beitragsfreistellung ist möglich, sofern das vorhandene Kapital mindestens 1.500 € beträgt
- Zusätzlich zum vereinbarten Sterbegeld werden auch die erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt
- Die Asstel bietet über den reinen Vertragsabschluss keinerlei weitere Dienstleistungen zum Thema „Todesfallvorsorge“
Die Bedingungen & Leistungen der Asstel
Leistung / Bedingung | Details |
---|---|
Gesundheitsprüfung & Wartezeit | Asstel verzichtet bei seiner Sterbegeldversicherung auf Gesundheitsfragen. Im Umkehrschluss muss der Kunde jedoch eine Wartezeit von 36 Monaten in Kauf nehmen. Verstirbt die versicherte Person in dieser Zeit, erhalten die Begünstigten die eingezahlten Beiträge zurück. Bei Unfalltod während der Wartezeit wird der vereinbarte Betrag geleistet. |
Eintrittsalter | Das früheste Eintrittsalter beträgt 3 Jahre. Ein Vertragsabschluss ist spätestens mit 75 möglich. |
Versicherungssumme | Sie muss mindestens 5.000 € betragen. Die maximale Absicherung beträgt 15.000 €. Kunden können innerhalb dieser Bandbreite den Versicherungsschutz frei wählen. |
Beitragsfreistellung | Die Versicherung kann grundsätzlich jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Voraussetzung ist ein Vertragsguthaben von mindestens 1.500 €. Darüber hinaus wird der Vertrag ab 85 der versicherten Person beitragsfrei geführt. Erreicht die versicherte Person ein Alter von 102, wird das Guthaben grundsätzlich ausgezahlt. |
Vorzeitige Kapitalentnahme | Eine vorzeitige teilweise Kapitalentnahme ist nicht möglich, der Versicherungsnehmer muss bei Bedarf den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird der Rückkaufswert ausgezahlt. |
Service | Die Asstel kann über eine Düsseldorfer Amtsrufnummer oder online kontaktiert werden. Einen weiteren Service zum Thema Vorsorgevollmachten, wie beispielsweise Informationen zum Erbrecht oder Vorsorgevollmachten bietet die Asstel ihren Versicherungsnehmern nicht. |
Sterbegeld, Steuerpflicht & Wartezeiten
Höhere Versicherungssumme
Grundsätzlich sind die Versicherungssummen bei einer Sterbegeldversicherung limitiert. Die maximale Summe in Höhe von 15.000 Euro gehört zu dem oberen Mittelfeld bei diesem Produkt.
Steuern
Die Auszahlung aus einer Sterbegeldversicherung unterliegt nicht der Einkommensteuerpflicht. Das Verwandtschaftsverhältnis des Versicherungsnehmers und dem Begünstigten kann aber dazu führen, dass Erbschaftssteuer anfällt.
Wartezeit
Asstel verzichtet auf Gesundheitsfragen. Damit entsteht jedoch für den Versicherer ein höheres Risiko, welches durch die Wartezeiten, die einen Risikopuffer bilden, reduziert wird. Der Begünstigte erhält im Fall des Ablebens der versicherten Person während der Wartezeit mindestens die eingezahlten Beiträge zurück.
Die wichtigsten Details im Überblick
Leistung | Details |
---|---|
Sterbegeld | Frei wählbar zwischen 5.000 und 15.000 Euro |
Gesundheitsfragen | Nein |
Wartezeit | Ja, 36 Monate |
Beitragsfreie Fortführung | Standard ab 85. Auszahlung der Versicherungssumme bei Erreichen des 102. Lebensjahres |
Entnahme während der Laufzeit | Nein |
Mindestalter | 3 Jahre |
Höchstalter für Abschluss | 75 Jahre |
Freie Wahl des Begünstigten | Ja, der Kunde kann frei entscheiden |
Beitragsfreistellung auch bei Pflegebedürftigkeit? | Nein |
Informationen zur „Todesfallvorsorge“, bspw. Beratung zum Erbrecht | Nein |
Vermittlung an Bestatter | Nein |
Online-Abschluss möglich | Ja – www.asstel.de |
Kontakt zum Versicherer | Telefon: 0221/9677675 E-Mail: info@asstel.de |
Fazit & Bewertung zur Asstel Sterbegeldversicherung
Mit einem Tarif verzichtet Asstel auf eine mögliche Verwirrung der Versicherungsnehmer. Das maximale Sterbegeld von 15.000 Euro fällt positiv auf, die Mindestabsicherung von 5.000 Euro führt eher zu Punktabzug. Gerade bei einem Eintrittsalter von drei Jahren wäre eine niedrigere Summe ausreichend. Ein Plus gibt es auch für die Beitragsfreiheit am ab dem 85. Lebensjahr, ein Minus dafür, dass der Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht zur Beitragsfreistellung führt. Die überdurchschnittlich lange Wartezeit von 36 Monaten fällt ebenfalls negativ auf. Wünschenswert wären Informationen und Dokumentenvordrucke zur Todesfallvorsorge, beispielsweise eine Patientenverfügung.